Asbest - Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4C (integrierter ASI-Lehrgang, umfasst 4A und 4B)

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 550,00 €

Unterricht

17.02.2025 - 18.02.2025

Mo 08:00-17:00, Di 07:30-18:00

Vollzeit

Lehrgangsdauer 20 Std.

Lehrgangsort

Charlottenhof 1

92421 Schwandorf

CMT SCHWANDORF-CHARLOTTENHOF

Kontakt

Nicole Stich

Tel. +49 9431 885-123

Nicole.Stich--at--hwkno.de

Öffnungszeiten

Unsere Bildungszentren sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt.

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 3221273-0

Dieser Kurs vermittelt den sach- und fachgerechten Umgang bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs an schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten für das Bauhauptgewerbe nach 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519. Der Kurs schließt mit einer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Berechtigung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und für Arbeiten geringen Umfangs an schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519.

Es wird Wert auf praxisgerechte Arbeitsverfahren gelegt und spezielle Informationen weitergegeben, die zugelassene Arbeitsgeräte (Spezialabsauggeräte) und Schutzausrüstung betreffen.

Ziel

Volljährige Maler, Tiefbauer, Zimmerer, Dachdecker, die Umgang mit zementgebundenen Asbestprodukten haben und deshalb einen Sachkundigen im Betrieb mit dem "kleinen Asbestschein" brauchen. Arbeiten mit Asbestprodukten werden vom Gewerbeaufsichtsamt überwacht, sind anzeigepflichtig und dürfen nur unter Aufsicht eines Sachkundigen nach TRGS 519 durchgeführt werden. NICHT geeignet für: asbesthaltigen Fensterkitt (Glaser), Fassadenbeschichtung (Maler), Dichtschnüre für Heizkessel (Heizungsbauer, Kaminkehrer), Elektrospeicheröfen (Elektriker). HINWEIS: Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 A-C gilt nur noch für 6 Jahre! Innerhalb dieser Frist muss an einem Auffrischungskurs teilgenommen werden, sonst verfällt die Asbest-Sachkunde. Stichtag ist das Datum der Asbest-Sachkunde-Prüfung. D.h., wer innerhalb der 6 Jahre keinen Auffrischungskurs besucht hat, verliert seine Sachkunde komplett, darf keine Asbest-Sanierungs-Arbeiten mehr ausführen und muss wieder einen behördlich anerkannten Asbestsachkundekurs besuchen!

Information

Teilnahmevoraussetzung: Volljährigkeit; Abgeschlossene Berufsausbildung

Abschluss

Nachweis der Sachkunde für ASI-Arbeiten gemäß Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519.

Lehrplan

Zertifizierung