T-BI-37 Bildung 37_3_1
Susanne Gnamm

FAQ

Meisterkurs

Ist ein Vorbereitungskurs  für die Meisterprüfung wichtig?

Neben den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen ist die Vorbereitung auf die Prüfungsanforderungen äußerst wichtig. Die überdurchschnittlichen Prüfungserfolge unserer Teilnehmer sind ein Zeichen dafür, dass die Kursinhalte zielgerichtet auf die Prüfung abgestimmt sind. Denn das fachliche, kaufmännische, rechtlich fundierte Wissen sowie die Ausbilderkompetenz bilden die Grundlage für die Sicherung der eigenen Existenz.

 

Welche Kurse (Module) werden angeboten?

Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet folgende Kursmodule an:

  1. Kurse zur/zum Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO – betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. Der Kursinhalt ist identisch mit dem Teil III der Meisterprüfung und ist demnach voll anrechnungsfähig. Auch diese Kurse können in Vollzeit und/oder berufsbegleitend absolviert werden.
  2. Kurse zur Vorbereitung auf die Teile I und II der Meisterprüfung – praktische und fachtheoretische Kenntnisse (Vollzeit und/oder berufsbegleitend)
  3. Kurse zur Ausbildereignungsprüfung (AdA) – berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse Inhaltlich gleich wie Teil IV der Meisterprüfung und ebenfalls voll anrechnungsfähig. Auch diese Kurse werden in Vollzeit und/oder berufsbegleitend angeboten

 

Muss man alle Teile der Meisterprüfung zusammenhängend absolvieren?

Nein. Die vier Teile der Meisterprüfung müssen nicht zeitlich zusammenhängend absolviert werden.

Folgende Varianten sind möglich:

  • Zeitliche Trennung der Kurse (Module) und in beliebiger Reihenfolge
  • Alle Kurse (Module) zeitlich zusammenhängend und in beliebiger Reihenfolge
  • Bereits jetzt ausgebuchte Kurse finden im darauffolgenden Jahr etwa im gleichen Zeitraum statt

Bei einer zeitlichen Trennung der Weiterbildungsmodule besteht prüfungsrechtlich kein Zeitlimit zwischen den einzelnen Prüfungsteilen bzw. Modulen!
Aber: Sofern Sie eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) beantragen, ist die Dauer des maximalen Förderzeitraums zu beachten!

 

Wo kann man sich informieren, welche Kurse wann und wo stattfinden?

Für über 20 verschiedene Handwerksberufe werden Meisterkurse in modernsten Werkstätten und Lehrsälen angeboten.
Hier auf unserer Webseite können Sie direkt nach aktuellen Meisterkursen suchen.

 

Was kostet ein Meisterkurs?

Die Gebühren für den Meisterkurs variieren je nach Handwerk und setzen sich grundsätzlich aus den Kursgebühren sowie den Prüfungsgebühren zusammen. Die jeweils gültigen Gebühren können unserem aktuellen Weiterbildungskatalog entnommen oder direkt bei Frau Maria Mißlbeck (Tel. 0941 7965-140, Fax 0941 7965-211, E-Mail: maria.misslbeck@hwkno.de) erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass es gerade für Meisterkurse besonders interessante Fördermöglichkeiten gibt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt Fördermöglichkeiten.





Meisterprüfung

Aus welchen Teilen besteht die Meisterprüfung im Handwerk?

Die Meisterprüfung im Handwerk besteht aus folgenden vier Prüfungsteilen:

  • Teil I (Fachpraxis)
  • Teil II (Fachtheorie)
  • Teil III (Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse)
  • Teil IV (Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)

 

Müssen immer alle vier Teile der Meisterprüfung absolviert werden?

In der Regel ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen möglich.

Wichtig: Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung

  • Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und
  • Ausbildereignungsprüfung

führt zur Befreiung der Prüfungsteile III und IV.

 

Wer kann zur Meisterprüfung zugelassen werden?

Hier muss man unterscheiden, ob es sich um ein zulassungspflichtiges oder um ein zulassungsfreies Handwerk handelt.

  1. Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk:
    Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine diesem Meisterberuf entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert.
    Ebenso wird zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat.

  2. Meisterprüfung im zulassungsfreien Handwerk:
    In einem zulassungsfreien Handwerk wird die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis angeboten. Zugelassen wird, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

 

Wo kann ich mich hinsichtlich der Meisterprüfung individuell beraten lassen?

Bei allen Fragen zur Zulassung zur Meisterprüfung können Sie sich jederzeit an Marie-Therese Höcherl, Tel. 0941 7965-138,
E-Mail: marie-therese.hoecherl@hwkno.de wenden.

 

Gibt es bei der Meisterprüfung finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ja, es gibt für die Meisterausbildung und auch die Meisterprüfung sehr interessante Fördermöglichkeiten.

Bitte informieren Sie sich bereits vor der Anmeldung zum Meisterkurs, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen könnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt Fördermöglichkeiten.

Frau Maria Mißlbeck (Tel. 0941 7965-140, Fax 0941 7965-211,
E-Mail: maria.misslbeck@hwkno.de) berät Sie gern.





Hochschulzugangsberechtigung

Ich habe gehört, dass man mit dem Meisterbrief auch studieren darf?

Ja, das stimmt. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung erwirbt nun jeder Meister den allgemeinen Hochschulzugang und kann damit an jeder Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in Bayern studieren.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Absolventen von einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung wie z. B. Betriebsinformatiker (HWK), Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO).

 

Was kann man mit dem Meisterbrief studieren?

Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erweitert. Ein Meister kann nun jeden Studiengang wählen, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde.

Für den einen oder anderen Studiengang müssen unabhängig von der mit dem Meisterabschluss erlangten Zugangsberechtigung gesonderte Auswahl- bzw. Zulassungsverfahren durchlaufen werden.

Bitte setzen Sie sich wegen der einzelnen Zulassungsvoraussetzungen direkt mit der jeweiligen Universität oder Hochschule in Verbindung.

 

Warum könnte es für mich interessant sein, nach dem Meister noch zu studieren?

Ein Studium im Anschluss an die Meisterprüfung ist eine interessante Möglichkeit, die berufliche Qualifikation noch weiter auszubauen und somit Chancen auf einen anspruchsvollen Arbeitsplatz zu erhöhen.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich als Meister für ein Studium interessiere?

Bei allen Fragen rund um das Thema „Meister und Studium“ können Sie sich direkt an Marie-Therese Höcherl, Tel. 0941 7965-138, E-Mail: marie-therese.hoecherl@hwkno.de wenden.

Oder fragen Sie direkt bei der in Frage kommenden Hochschule nach den konkreten Voraussetzungen nach.

 

Gibt es während des Studiums eine finanzielle Unterstützung?

Für die Zeit des Studiums kann BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.