Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei. Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt. In der gemeinsamen Abschlusserklärung zum Wärmepumpengipfel am 29. Juni 2022 wurde das Ziel gesetzt, dass ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden. Um qualifizierte Fachkräfte zu fördern startete deshalb am 1.4.2023 die "Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe".
Höhe der Förderung:
- Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.
- Coachings werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.
- Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt.
Antragsberechtigte Unternehmen:
- Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
- Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
- Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten sowie Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind.
Folgende Personen dürfen die Schulung in Anspruch nehmen:
- Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke
- fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros
- unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragsstellung finden Sie hier auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Internet
Nähere Infos finden Sie hier.
Wichtig:
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der beantragten Maßnahme begonnen bzw. der Auftrag für die beantragte Weiterbildungsmaßnahme vergeben werden. Ansonsten erfolgt keine Förderung!
Folgende Schulungen sind vom BAFA für eine Förderung vorgesehen:
- Schulung 1: Auslegung und Planung von Wärmepumpen
- Schulung 2: Hydraulische Einregulierung und Errichtung im Bestand
- Schulung 3: Instandhaltung
- Schulung 4: Berechnung hydraulischer Abgleich
- Schulung 5: Beratung zum Einsatz von Wärmepumpen im Bestand
Voraussetzung ist, dass der Anbieter der Schulungen beim BAFA gelistet ist.
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist gelisteter Anbieter.
Bei Interesse an einer Schulung wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Lang, Tel: 09431 885-300.